WHG Fachbetrieb

WHG Fachbetrieb nach § 19  

 TÜV geprüft

techno-floor ist vom TÜV-Süd als Fachbetrieb nach § 19 WHG zertifiziert.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WGH) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von dafür qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. 
Die Fachbetriebsqualifikation kann durch ein Zertifikat mit einer Technischen Überwachungsorganisation nachgewiesen werden.
Arbeiten in diesem Sinne sind: Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von Anlagen und Anlagenteilen.
Auch Betreiber, die ihre Anlagen mit eigenem Personal betreuen, müssen als Fachbetrieb nach WHG qualifiziert sein oder einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb beauftragen.
Mit uns haben sie einen erfahrenen Partner in allen Bedürfnissen der Bauchemie.  

Aus Stroh mach Sprit
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